Die Dichtheitsprüfung in NRW
Alle privaten Häuser in NRW müssen die Abwasserrohre gemäß §61a des Landeswassergesetzes NRW prüfen. Die Dichtigkeitsprüfung selbst darf nur ein sachkundiges Unternehmen durchführen und dokumentieren.
Städte/ Gemeinden können die Bestimmungen mittels Satzung verschärfen und/ oder Fristen verkürzen. Erkundigen Sie sich bei ihrer Behörde.
Link zum Ministerium für Klima, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes NRW:
https://www.umwelt.nrw.de/umwelt/umwelt-und-wasser/abwasser/
Link zum Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW:
http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm
Link zur Liste der Sachkundigen:
http://www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/
Aus zeitlichen Gründen können wir eine zertifizierte Dichtheitsprüfung nur noch im Zuge der Herstellung eines neuen oder zu sanierenden Kanalhausanschlusses anbieten.